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WISSENSWERTES ZUM FÜHRERSCHEIN
WISSENSWERTES ZUM FÜHRERSCHEIN
Herzlich Willkommen
In diesem kleinen Fahrschulblog erkläre ich Dir viele Dinge rund um den Führerschein.
Natürlich stehen wir immer für alle weiteren Fragen zur Verfügung. Am besten vereinbarst Du ein >>Beratungsgespräch mit uns, dort können wir alle offenen Fragen klären.
Herzliche Grüße
Christian Schwekendiek
von Mission Führerschein
Herzlich Willkommen
In diesem kleinen Fahrschulblog erkläre ich Dir viele Dinge rund um den Führerschein.
Natürlich stehen wir immer für alle weiteren Fragen zur Verfügung. Am besten vereinbarst Du ein >>Beratungsgespräch mit uns, dort können wir alle offenen Fragen klären.
Herzliche Grüße
Christian Schwekendiek von Mission Führerschein
Früher ging wesentlich mehr
Als man früher aus der Fahrschule kam, durfte man mit dem PKW-Führerschein, damals Fahrerlaubnis Klasse 3, noch ziemlich große LKW fahren, sogar mit diversen Anhängern dahinter.
Wurden die erlaubten Möglichkeiten ausgereizt, kam man so auf eine zulässige Gesamtmasse, bei LKW + Anhänger, von über 18 Tonnen.
Davon können Fahrschüler, die heute einen Autoführerschein machen, nur träumen.
Auch heute kann noch einiges gefahren werden
Welche Fahrzeuge dürfen eigentlich mit einer B-Fahrerlaubnis gefahren werden?
Dürfen immer noch LKWs gefahren werden?
Es wird bei den Kraftfahrzeugen unterschieden zwischen Krafträdern und Kraftwagen.
Krafträder sind motorbetriebene Zweiräder, auch mit Beiwagen, wie z.B.: Mofa, Moped, Motorroller, Motorrad usw..
Kraftwagen sind motobetriebene Landfahrzeuge mit Raum für Passagiere, wie z.B. PKW, LKW, Bus, Wohnmobil usw..
Mit einer B-Fahrerlaubnis dürfen Kraftwagen gefahren werden die...
Darf man einen Anhänger mitführen?
Ja, das darf man. Auch hierbei sind allerdings die Gesamtmassen in den Fahrzeugpapieren wieder entscheidend.
Man darf:
Klasse AM und Klasse L gibt es automatisch dazu
Mit bestandener Klasse-B Prüfung, bekommt man automatisch noch 2 weitere Klassen dazu.
Die Klasse AM
Kleinkrafträder mit
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
Die Klasse L
Die Klasse B bietet also eine Vielfalt an Fahrzeugen die gefahren werden dürfen. Die Fahrzeuge der Klasse AM (Mindestalter 15 Jahre) und Klasse L (Mindestalter 16 Jahre) dürfen sogar schon nach der BF17 Ausbildung ohne Begleitung gefahren werden, da bei beiden Klassen das Mindestalter bereits erreicht ist.
Hast du Fragen zum Führerschein?
In einem Beratungsgespräch beantworten wir gerne alle deine Fragen.
Büroteam Waltraud und Marco
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