Das begleitete Fahren mit 17 (BF17)

Das begleitete Fahren mit 17 (BF17)

Der leichtere Start ins Autofahrerleben

Die größte Herausforderung für einen Fahrlehrer ist nicht, Menschen das Fahren beizubringen. Viel schwieriger ist es den Fahranfänger dauerhaft dazu zu bewegen, nach der Fahrschule auch weiterhin so zu fahren, wie man es ihm beigebracht hat.
Viele Fahranfänger merken später leider sehr schnell, dass man bei einer Fahrweise wie man sie in der Fahrschule gelehrt bekam, ständig der Langsamste ist und ständig überholt wird.
Das führt dann oft dazu, dass man seine Fahrweise ändert, sich den anderen Verkehrsteilnehmern anpasst und immer mutiger wird.
Gerade beim Start ins Autofahrerleben ist es daher sehr sinnvoll  , wenn der Fahranfänger auch nach der Fahrschule noch einen geeigneten Begleiter hat, der den Neuling in seiner Anfangszeit unterstützt und mit Rat zur Seite steht.

Vorteile und Besonderheiten von BF 17

Das begleitete Fahren mit 17 Jahren, bekannt als BF 17, ermöglicht Jugendlichen die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis der Klasse-B bereits in einem früheren Alter zu erwerben. Dieses Programm stellt einen bedeutenden Schritt in ihrer Fahrausbildung dar und hat das Potenzial, nicht nur die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern, sondern auch das Selbstvertrauen und die Kompetenz des Fahranfängers zu stärken.

Eine der wichtigsten Besonderheiten des BF 17 ist, dass Fahranfänger das Autofahren lernen unter der Aufsicht einer zugelassenen Begleitperson, bis sie das 18te Lebensjahr vollendet haben. Dieses Modell stellt sicher, dass sie während dieser sensiblen Phase eine solide Unterstützung haben, um das Gelernte aus der Fahrstunde in die Praxis umzusetzen.

Die Ausbildung in der Fahrschule ist genaue wie bei 18jährigen

Auch für das begleitete Fahren mit 17 Jahren, muss natürlich die ganze normale Fahrausbildung in der Fahrschule durchgangen werden.
Wenn der Fahrschüler die Fahrprüfungen bestanden hat, ist er Besitzer einer Fahrerlaubnis. Ausgehändigt bekommt er aber keinen gewöhnlichen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung für das begleitete Fahren mit 17 Jahren.
In dieser Prüfbescheinigung sind alle zugelassenen Begleitpersonen eingetragen, von denen eine während der Fahrt immer anwesend sein muss, bis der Fahranfänger das 18te Lebensjahr vollendet hat.
Zudem ist es wichtig, dass diese Bescheinigung während der Fahrten stets mitgeführt wird.

Mit der Vollendung des 18ten Lebensjahres wird die Prüfbescheinigung gegen einen regulären Führerschein ausgetauscht. Das ist dann der Übergang vom begleiteten Fahren zum selbstständigen Fahren.

Wer kann Begleitperson werden? Die Anforderungen im Überblick

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jeder zur Begleitperson werden kann.
Es gibt bestimmte Anforderungen, die eine Person erfüllen muss, um eine effektive Begleitperson zu sein.
Diese Kriterien sind darauf ausgerichtet, sicherzustellen, dass die Begleitperson über ausreichende Fahrerfahrung verfügt und eine gute Vorbildfunktion für den Fahranfänger übernehmen kann.

Die angestrebten Begleitpersonen müssen bereits bei der Beantragung der Fahrerlaubnis angegeben werden. Hier sind die wesentlichen Anforderungen, die eine zugelassene Begleitperson erfüllen muss:

 

- Mindestalter: Die Person muss mindestens 30 Jahre alt sein.

- Fahrerlaubnis: Die Person muss die letzten 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse-B sein.

- Punktekonto: Eine zulässige Begleitperson darf höchstens einen Punkt im Verkehrszentralregister haben.

Der beste Start als Autofahrer

Das Begleitete Fahren mit 17 Jahren (BF 17) ist eine hervorragende Möglichkeit für junge Fahrer und Fahrerinnen, ihre Fähigkeiten, ihr Selbstvertrauen und auch ihre richtige Selbsteinschätzung auf der Straße aufzubauen.
Mit der richtigen Begleitperson an ihrer Seite können sie ein Jahr lang wertvolle Unterstützung durch erfahrene Verkehrsteilnehmer bekommen, um sich zu sicheren und kompetenten Fahrern zu entwickeln.

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Waltraud, Marco, Darin

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